Unfallversicherung
Während Ihrer Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Doch was passiert bei einem Unfall beim Sport, zu Hause oder im Urlaub? Dann greift die private R+V-Unfallversicherung. Schützen Sie sich und Ihre Lieben vor finanziellen Belastungen nach einem Unfall.
Warum brauche ich eine Unfallversicherung?
Die finanziellen Folgen eines Unfalls können schwerwiegend sein: Wohnungsumbau, anderes Fahrzeug, geringeres Einkommen. Verletzen Sie sich in Ihrer Freizeit, zum Beispiel beim Sport, im Garten, im Haushalt oder im Urlaub, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistungen. Daher ist es sinnvoll, sich privat für solche Fälle abzusichern. So erhalten Sie im Fall der Fälle einfach und schnell die Unterstützung, die Sie brauchen.
Unterstützung im Auslandsurlaub
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, übernimmt die R+V Kosten für die Rückfahrt mitreisender Partnerinnen und Partner und Kinder. Außerdem vermittelt die R+V bei Bedarf medizinische Hilfe und benennt z. B. deutschsprachige Rechtsanwälte sowie Dolmetscherinnen oder Dolmetscher.
Vorsorgeversicherung für Ehepartnerinnen und -partner sowie Kinder
Ihre Unfallversicherung schützt auf Wunsch auch Ihre Ehepartnerinnen und -partner sowie Kinder in vollem Umfang. Nach einer Heirat sind Ehepartnerinnen und -partner für maximal ein Jahr bis zu einer bestimmten Versicherungssumme abgesichert. Das gilt auch für Kinder für maximal ein Jahr nach der Geburt. So haben Sie Zeit, auf Wunsch eine eigene Unfallversicherung in vollem Umfang für diese abzuschließen.
Zusatzbausteine
Brauchen Sie durch die Folgen eines Unfalls Hilfe im Alltag, unterstützt die R+V Sie zum Beispiel beim Einkaufen, beim Reinigen Ihrer Wohnung oder bei Arzt- und Behördengängen. Profitieren Sie unter Anderem von folgenden Leistungen:
- Haus- und Pflegenotruf – rund um die Uhr,
- Menüdienst,
- Fahrdienst,
- Kinderbetreuung,
- Haustierbetreuung,
- Wohnungsreinigung,
- Kleiderpflege,
- Unterstützung bei der Organisation von Reha-Maßnahmen,
- bis zu 20.000 Euro extra für Reha-Leistungen.
Mit diesem Baustein sichern Sie Ihre Kinder zusätzlich zum Beispiel bei Impfschäden und Lebensmittelvergiftungen ab. Bei Unfällen mit Kopfverletzungen, bei denen Ihr Kind mit einem Helm geschützt war, erhalten Sie zudem eine verbesserte Leistung. Außerdem erhalten Sie Unterstützung für Rooming-in, sodass Sie im selben Krankenhauszimmer wie ihr Kind untergebracht werden können. Weitere Leistungen umfassen unter anderem:
- bis zu 5.000 Euro für Nachhilfeunterricht,
- Kostenübernahme bei unfallbedingtem Verlust oder Beschädigung einer Zahnspange,
- psychologische Beratung nach schweren Unfällen,
- Familienbetreuung und Fahrdienste,
- Unterstützung bei der Organisation von Reha-Maßnahmen,
- bis zu 20.000 Euro extra für Reha-Leistungen.
Dieser Baustein bietet die umfangreichste Absicherung. Im Schadenfall erhalten Sie unter anderem folgende Leistungen:
- höherer Leistungssatz durch eine verbesserte Gliedertaxe,
- Absicherung auch bei unfallunabhängigen Oberschenkel- und Oberschenkelhalsbrüchen, bei Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Bewusstseinsstörungen und Vergiftung durch Nahrungsmittel,
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen,
- Übernahme von Umbaukosten für Wohnraum und Auto,
- Übernahme der Kosten kosmetischer Operationen,
- Transport aus dem Ausland in eine wohnortnahe Klinik.
Als Mitglied Cashback erhalten
Sie erhalten jährlich bis zu zehn Prozent Ihrer Versicherungsbeiträge zurück, wenn es nur wenige Schadenfälle in Ihrer Mitglieder-Plus-Gemeinschaft gab. Das ist das Schöne: In unserer starken Mitgliedergemeinschaft sind alle füreinander da. Und alle profitieren gemeinsam.
Kapital-Unfallversicherung
Die Kapital-Unfallversicherung kombiniert die Absicherung der Unfallversicherung mit einer sicheren Geldanlage. Sie zahlen entweder bei Versicherungsabschluss einen Einmalbeitrag oder legen auf Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag etwas obendrauf. R+V legt einen Teil der Beiträge während der Vertragsdauer für Sie an. Nachdem Ihr Vertrag endet, erhalten Sie dann die garantierte Kapitalleistung zusammen mit der erwirtschafteten Überschussbeteiligung – ganz unabhängig davon, ob Sie bereits Leistungen wegen eines Unfalls beziehen.
FAQ zur Unfallversicherung
Umgangssprachlich bedeutet „invalide“ arbeits- oder erwerbsunfähig. In der Unfallversicherung ist jedoch nicht entscheidend, ob man nach einem Unfall noch arbeitsfähig oder erwerbsunfähig ist. Für die Feststellung der Invalidität ist ausschließlich maßgebend, wie stark der Verunfallte dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Festgestellt wird das über den Invaliditätsgrad. Dieser fällt umso höher aus, je schlimmer die dauerhafte Beeinträchtigung nach dem Unfall ist. Verliert eine Person durch einen Unfall einen Daumen, erhält sie zum Beispiel 20 Prozent der Versicherungssumme.